Seminartermine für 2025 belegt

Neue Termine ab 2026.
In-House-Termine auf Anfrage möglich.

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AKTUELLES

Der Bundesrat hat am 25.06.21 die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung beschlossen …

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Aktuelles

EBV-Verordnung

Ersatzbaustoffe

EBV-Verordnung

Mit der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), als Artikel 1 der sogenannten Mantelverordnung, wird eine bundeseinheitliche, rechtsverbindliche Vollzugspraxis für die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken geschaffen. Hier erfahren Sie, welche technischen Bauwerke und mineralischen Materialien gemeint sind.

Ersatzbaustoffe

Folgende mineralische Ersatzbaustoffe sind in der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung aufgeführt:

Bodenmaterial, Recyclingbaustoff (bspw. aus Bauschutt), Baggergut, Hochofenstückschlacke, Hüttensand, Stahlwerksschlacke, Kupferhüttenmaterial, Gießerei – Kupolofenschlacke, Gießereirestsand, Schmelzkammergranulat, Steinkohlenkesselasche, Steinkohlenflugasche, Braunkohlenflugasche, Hausmüllverbrennungsasche, Ziegelmaterial, Gleisschotter …